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Lebenshilfe Werkstätten Oberhausen gGmbH
Die Anfänge des Werkstattbetriebes der Lebenshilfe in Oberhausen gehen auf das Jahr 1967 zurück. Diese "Anlernwerkstatt" wurde im März 1974 durch die Königshardter Werkstatt abgelöst; sie war die erste gesetzlich anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen mit 120 Plätzen in Oberhausen. Sie wurde im April 1985 um 130 Plätze erweitert.
1993 sind in der Werkstatt im Lipperfeld 160 Arbeitsplätze hinzugekommen. Im gleichen Jahr wurde eine Friedhofsgärtnerei übernommen und Räumlichkeiten für den Betrieb einer Werkstatt für psychisch behinderte Menschen angemietet. Als Werkstatt am Kaisergarten bezog diese Werkstatt im Jahr 2000 eigene Räume für mittlerweile 120 Mitarbeiter und eine Anfang 2012 angemietete Außenstelle mit 65 Mitarbeitern. Im Juli 2003 wurde die Werkstatt am Waldteich mit 84 Plätzen in Holten eröffnet.
Berufsbildung
Der Berufsbildungsbereich ist gegliedert in ein dreimonatiges Eingangsverfahren, einen einjährigen Grundkurs und einen einjährigen Aufbaukurs. Auf der Grundlage eines individuellen Eingliederungsplanes vermittelt der Berufsbildungsbereich in verschiedenen Projekten und Lehrgängen Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeuge und den Umgang mit Maschinen sowie Fertigkeiten im sozialen und lebenspraktischen Bereich. Ausgangspunkt sind immer die individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Vorkenntnisse des behinderten Menschen, um nach einer zielgerichteten Ausbildung einen passenden Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in der Werkstatt zu finden.
Auftrag
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist laut Gesetzgeber eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat Voraussetzungen zur beruflichen Integration zu schaffen und zwar unabhängig von Ursache, Art und Schwere der Behinderung. Wichtige Partner und Kostenträger der Werkstatt sind dabei die Agentur für Arbeit, der Landschaftsverband Rheinland und die Landesversicherungsanstalt. Alle behinderten Mitarbeiter der Werkstatt sind selbständig kranken-, renten- und pflegeversichert.
Arbeitsmöglichkeiten Gelernte Fachkräfte und Meister der verschiedensten Berufsgruppen, die alle über eine sonderpädagogische Zusatzausbildung verfügen, leiten die behinderten Mitarbeiter bei ihrer Arbeit an. Das Erkennen und Fördern von speziellen Fähigkeiten, der Einsatz von Hilfsvorrichtungen und das Zerlegen komplexer Arbeitsgänge ermöglicht es, der gewerblichen Wirtschaft und den privaten Kunden ein anspruchsvolles Arbeitsangebot zur Verfügung zu stellen. Die Lebenshilfe Werkstätten stellen Kunststofffenster, Druckereierzeugnisse und Papierprodukte her und führen Metallauftragsarbeiten durch. Neben Verpackungs- und Montagearbeiten unterschiedlichster Art, bieten sie außerdem Dienstleistungen in der Garten-, Friedhofs- und Grabpflege an. Die Bestückung von Leiterplatten, Lötarbeiten, Kabelkonfektionierung und digitale Archivierung komplettieren das Angebot.
Fördermaßnahmen Die Förderung der Mitarbeiter geht über die Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes und einer angepassten Arbeit hinaus. Sozial- und Heilpädagogen sowie Ergotherapeuten unterstützen die Arbeit der Gruppenleiter. Es geht dabei um die Fortsetzung und damit den Erhalt der vorausgegangenen allgemeinen Bildung, um Hilfen beim Einleben in die Werkstatt und bei bestimmten sozialen Schwierigkeiten, um die Förderung der Arbeitsfähigkeit, um Möglichkeiten des Ausgleiches zur Arbeitsbeanspruchung, um das Gestalten geeigneter Freizeitmöglichkeiten und - im Ganzen gesehen - um die Erweiterung des Lebenshorizontes und die Erfüllung der Lebensbefindlichkeit. Zum Angebot gehören neben heilpädagogischen Einzelförderungen, Ergo- und Physiotherapie sowie Gespräche über politisches und gesellschaftliches Zeitgeschehen, auch Kulturtechniken, Musik, Tanzen, Kochen, Selbstbehauptung, Computertraining, Hundetherapie und Sport.
Mitbestimmung der Mitarbeiter Die behinderten Mitarbeiter werden vertreten durch einen von ihnen gewählten Werkstattrat, der ihre Interessen mit Hilfe einer Vertrauensperson vertritt und mit den übrigen Werkstattgremien zusammenarbeitet. Bei der Lohngestaltung, der Arbeitszeitregelung, der Gestaltung von Festen oder der Auswahl des Mittagessens, um nur einige Beispiele zu nennen, bringt der Werkstattrat die Interessen der Mitarbeiter in die Diskussion und die Entscheidungsfindung ein. Aber auch der einzelne Mitarbeiter kann auf seine Tätigkeit Einfluß ausüben. In Abstimmung mit dem Sozialen Dienst kann er in eine andere Arbeitsgruppe wechseln, nur Teilzeit arbeiten oder auf der Grundlage des Persönlichen Budgets (www.lvr.de/soziales/wohnen_behinderung/budget) die Leistungen der Werkstatt in Anspruch nehmen.
Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Vor einer Aufnahme in den Berufsbildungsbereich der Werkstatt hat die Rehaberatung der Agentur für Arbeit zu prüfen, ob ein Einsatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist oder ein berufsfördernder Lehrgang sinnvoll erscheint. Ist das nicht der Fall, ist eine Eingliederung in die Werkstatt für behinderte Menschen möglich. Selbstverständlich kann sich die Situation nach einem erfolgreicher Berufsbildung verändern, so dass mit persönlicher Unterstützung einer Integrationsbegleiterin Praktika, Arbeiten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen und letzlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage kommen. Dazu können auch die Möglichkeiten des Kombi-Lohn-Modells genutzt werden.
Übergang in die Rente Nach 20 Arbeitsjahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen erwerben die behinderten Mitarbeiter den Anspruch auf eine Erwerbsgemindertenrente. Einige wenige verlassen dann die Werkstatt, die meisten arbeiten jedoch weiter bis zum Eintritt der Altersrente.
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