E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
info@lebenshilfe-oberhausen.de

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
0208 996 28 0

Hinweisgeberschutz Informationen für Hinweisgeber

Vorlesen

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften hat für uns hohe Priorität. Um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, sollten Verstöße frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten, Dienstleister und das Unternehmen zu verhindern.
Unsere Meldestelle soll Ihnen die Möglichkeit geben, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu melden und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Bitte teilen Sie uns Hinweise mit, die sich auf strafbewährte Verstöße, bußgeldbewehrte Verstöße (soweit sie dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen) und sonstige Verstöße von wichtigen gesetzlichen Vorschriften beziehen, wie z. B.

  • Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Finanzdienstleistungen und -produkte, Geldwäsche, Terrorismus
  • Straftaten wie Korruption, Betrug und Diebstahl
  • Machtmissbrauch, Nötigung und Diskriminierung
  • Verbraucherschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Produktsicherheit
  • Lebensmittelsicherheit
  • Und andere Pflichtverstöße


Für den Fall, dass Sie konkrete, begründete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen oder Regelverstöße in unserem Hause haben oder solche vermuten, haben wir als Meldekanal einen fachkundigen und zuverlässigen Dienstleister beauftragt:

 
Post:
UIMCert GmbH, Meldestelle der Lebenshilfe Oberhausen
Otto-Hausmann-Ring 113, 42115 Wuppertal
Telefon: 0202 / 946 772 66 111
E-Mail: mldstlllh-brhsnmcrtd


Bitte beachten Sie:
Ihnen stehen grundsätzlich auch externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz, des Bundeskartellamtes und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gleichwertig zu unserer Internen Meldestelle zur Verfügung. Für Verstöße, insbesondere gegen Menschenrechte, umwelt- oder menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten steht Ihnen ebenfalls die Beschwerde-stelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.
Um dem Hinweis schnell, effizient und vollumfänglich nachzukommen sowie den ggf. bestehenden Missstand zügig abzustellen, empfiehlt es sich jedoch die Meldestelle der UIMC primär zu nutzen.

Haben Sie noch Fragen? Dann schauen Sie in die FAQ Vorlesen . Alternativ wenden Sie sich direkt an die o. g. Meldestelle.
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise Vorlesen .

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Readspeaker, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen