Frühförderung ist häufig das erste Angebot, welches Eltern eines Kindes mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderung in Anspruch nehmen.
Frühförderung ist ein niedrigschwelliges Förderangebot für Kinder mit (drohender) Behinderung, aber auch vorbeugende Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen und ihre Familien.
Sie richtet sich als gesetzlich angebotene spezielle Hilfeform an Kinder im Vorschulalter, also ab Babyalter bis zur Einschulung, und bezieht die Familien in die individuelle Frühförderung des jeweiligen Kindes ein.
Familien nehmen auf eigenen Wunsch oder auf Anraten anderer Institutionen (Kinderarzt, KITA, KTP, Jugendamt, Hebamme, Frühe Hilfen etc.) Kontakt zur IFF auf. Eine Bekanntheit in der Öffentlichkeit sorgt für einen niederschwelligen Zugang. Der erste Kontakt findet in einem sogenannten offenen, niederschwelligen Beratungsangebot statt. Dieses Gespräch dient der Prävention und Früherkennung und liefert frühförderrelevante Informationen. Das Angebot ist für alle offen, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten und Fragen zu der Entwicklung ihres Kindes haben. Es werden Anliegen, Schwierigkeiten und Probleme, aber auch Ressourcen und Wünsche benannt. Nach einem offenen Gespräch kann daraus ein umfassendes Bild der Situation entstehen. Bei anderen Bedarfen wird eine entsprechende Institution empfohlen.
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