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Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist ein gesetzlicher Anspruch (§ 29 SGB IX), der es Menschen mit Behinderung ermöglicht, selbst darüber zu entscheiden, welche Unterstützung sie erhalten und von wem. Dieser Rechtsanspruch besteht seit 2008 und ist eine wichtige Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention.
Was droht aktuell?
Im Zuge einer geplanten Reform der Eingliederungshilfe diskutieren kommunale Spitzenverbände und Kostenträger Maßnahmen, die den Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget in eine bloße Ermessensleistung umwandeln könnten. Das würde bedeuten: Nicht mehr die betroffenen Menschen entscheiden über ihre Unterstützung – sondern Behörden. Fachleute und Betroffenenorganisationen warnen ausdrücklich vor einem Rückschritt in der Behindertenpolitik um Jahrzehnte.
Was wird gefordert?
Die Petition richtet sich an den Deutschen Bundestag sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder und fordert unter anderem:

Wir bitten Sie herzlich, die Petition zu unterzeichnen. Jede Unterschrift ist ein klares Signal: Selbstbestimmung ist kein Luxus – sie ist ein Recht!
Hier geht es zur Petition
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Melden Sie sich schon jetzt für die Werkstattführung an: wfbm@lebenshilfe-oberhausen.de








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Die Lebenshilfe Oberhausen möchte sich den Herausforderungen durch den Klimawandel systematisch stellen und die Werkstatt im Lipperfeld klimaresilienter aufstellen.
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